Hallo, ich möchte kurz meine Situation schildern: ich bin selbständig als Freiberufler tätig und arbeite mit Verlagen und Unternehmen, die bei mir Skripte oder Artikel einkaufen. Ab und an schreibe ich auch "Drehbücher" für kleinere Serien, aber nichts Großes. Viele Auftraggeber wünschen sich von mir eine Verschwiegenheitserklärung und betonen stets, wie wichtig es sei, die Arbeit pünktlich abzuliefern. Bisher hatte ich nie Probleme damit. Ein Bekannter von mir allerdings schon. Er ist - ähnlich wie ich - journalistisch tätig und hatte einen bisher großen Kunden an der Angel, der ihn regelmäßig mit Aufträgen versorgte. Nun fiel dieser Bekannte krankheitsbedingt aus, konnte nicht schreiben, da er bettlägerig war. Der Auftraggeber verlangte aber trotzdem nach der Arbeit, die aber nie kam. Nun möchte der Auftraggeber einen Schadensersatz durchboxen und die entstandenen "Schäden" durch Ausbleiben seiner Arbeit wieder einholen. Kann man sich gegen so einen Krankheitsfall versichern, z. B. in Form einer Betriebshaftpfichtversicherung? Mich interessiert das Thema generell, da ich selbst als Freiberufler keine Betriebshaftpflicht habe. Auf einer Vergleichsseite namens finanzchecks.de habe ich nachgelesen, dass das eigentlich empfehlenswert sei, immerhin können auch Freelancer in manchen Aufträgen Urheberrechte oder sonstige Rechte verletzen. Sowas passiert schnell..
Was meint ihr dazu? Firmenhaftpflicht ja oder nein? Kann man überhaupt jemanden dafür haftbar machen, wenn vorher aber keine Verträge festgelegt wurden?? Laut financhecks kann eine Firmenhaftpflicht nur das absichern, was man nicht vorsätzlich verursacht hat. Wie beurteilt ihr den Fall?
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