Die Fluggastrechte von den Reisenden sind in Europa geschützt. Die EU Fluggastrechte gelten – wie der Name es schon sagt – für alle Passagiere, die innerhalb der Europäischen Union starten sowie für alle, die in einem Drittland einen Flug antreten, der zu einem Flughafen in der Europäischen Union fliegt. Dabei muss die ausführende Fluggesellschaft ein europäisches Luftfahrtunternehmen sein. So steht es in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Doch wer hat im Fall einer Flugverspätung oder Flugannullierung schon Zeit und Muse, sich tiefer mit dem Thema Flugrecht auseinanderzusetzen? Egal ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise: Reiseunterbrechungen sind immer ärgerlich und Beschwerden schreibt auch niemand gerne. Hier
https://myflyright.com/de/ sind die wichtigsten Punkte für solche Situationen zusammengefasst. Zudem bekommt man eine professionelle Beratung, wenn es sich um Flugrechte handelt.