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Wer haftet für Schaden am Auto?

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 BeitragVerfasst: Di 6. Mai 2014, 10:18   
 

Registriert: Mi 5. Jan 2011, 17:54
Beiträge: 108
Wohnort: Berlin
Offene Tür abgefahren
Wer haftet für Schaden am Auto?


Beim Ein- und Aussteigen müssen Autofahrer besonders aufpassen. Trotzdem sind sie nicht unbedingt allein schuld, wenn ein anderes Fahrzeug gegen die offene Autotür prallt.

Wer die Autotür öffnet, ist normalerweise alleine schuld, wenn es dabei zu einem Unfall kommt. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass man beim Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht walten lässt und den übrigen Verkehr nicht gefährdet. Steht die Tür allerdings schon eine Weile offen, wenn es kracht, ändert das auch die Haftungslage. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Fährt ein Autofahrer gegen die bereits geöffnete Fahrertür eines parkenden Wagens, muss er die Hälfte des Schadens tragen. (Az. 16 U 103/13).

In dem verhandelten Fall war ein Mann gerade dabei, sein Auto zu beladen und hatte dafür die Wagentür zur Straße hin zum Teil geöffnet. Es war dunkel und eine herankommende Autofahrerin sah ihn nicht rechtzeitig und streifte die Tür. Das Fahrzeug wurde dabei schwer beschädigt, der Mann, der an der Tür stand, trug Verletzungen davon.

Er verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Frau. Sie habe einen zu geringen Seitenabstand gehalten und im Übrigen hätte sie die offene Tür trotz der Dunkelheit bemerken müssen, wenn sie auf Sicht gefahren wäre. Die Fahrerin hielt dagegen, dass sie auf der Fahrbahn nicht mit Ladetätigkeiten an parkenden Fahrzeugen rechnen müsse. Es wäre nicht zum Unfall gekommen, wenn der Kläger seinen Wagen von rechts beladen hätte.

Fahrerin war unaufmerksam

Das Oberlandesgericht Frankfurt hielt schließlich eine hälftige Schadensteilung für angemessen und änderte somit das Urteil der Vorinstanz ab. Das Landgericht hatte der Klägerin nur ein Drittel des Schadens aufgebrummt. Nach Ansicht der Oberlandesrichter macht es aber einen Unterschied, ob jemand gegen eine bereits offenstehende oder gegen eine sich erst öffnende Fahrzeugtür fährt.

Wäre die Fahrerin aufmerksam gewesen, hätte sie die Tür erkennen können und entsprechend ausweichen müssen, so das OLG. Laut Gutachten hatte die Frau nicht nur 30 Zentimeter Seitenabstand gehalten, wie der Kläger behauptete, sondern eher 70 Zentimeter. Doch auch das sei unzureichend gewesen, schließlich sei sie gegen die Tür gefahren, obwohl sie problemlos auf die linke Spur hätte ausweichen können.

Ein grobes Verschulden der Frau konnte das Gericht aber trotzdem nicht erkennen, schließlich war die Situation in der Dunkelheit schwer zu erkennen. Außerdem habe der Geschädigte auch unvorsichtig gehandelt, er habe sein Auto schließlich auch von der anderen Seite beladen können. "Für das Gericht wogen beide Sorgfaltspflichtverstöße gleich, sodass die Beklagte nur für die Hälfte des Schadens aufkommen muss", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-haftet- ... 71156.html


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