Ich war da auch schonmal besser informiert. Man macht das ja nur einmal im Jahr und dann hat man wieder 364 Tage um das zu vergessen
Aber bevor ich komplett auf das Thema hier vergesse, mal woran ich mich erinnern kann:
Das Antragsformular gibts in jedem Finanzamt, wo man ihn auch ausgefüllt wieder abgeben kann.
Ich hab aber gerade online eine Übersicht gefunden, die schon sehr gut darstellt, was man alles absetzen kann:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/Dispatcher?TARGET=auswahl_antrag_indexGleich die erste Auswahl markieren ("Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung"), die wird für die meisten interessant sein, es sei denn ihr seid Gewerbetreibende
Nur bin ich im Moment nicht in der Lage herauszufinden wo man nun den Antrag für sich persönlich ausdrucken könnte oder absendet. Aber nunja, ich bin auch nicht bei Finanz Online registriert...
Allgemeine Tipps von mir noch:
-) Wenn man unter einem bestimmten Betrag (ich schätz so 10.000€, eher weniger) im Jahr verdient hat, dann auf jeden Fall Steuerausgleich beantragen - dann bekommt man nämlich die gesamte, vom Lohn abgezogene, Lohnsteuer zurück.
-) Wenn man mehr als 1 Einkunftsquelle (Beschäftigungsverhältnisse, aber auch Pensionsbezüge) hat MUSS man meines Wissens nach diesen Steuerausgleich machen. Fragt mich aber nicht, was passiert wenn man ihn nicht macht... Denn bei "zuviel" Einkünften kann auch durchaus eine Nachzahlung erforderlich sein eurerseits.
-) Man kann die Anträge bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen!
-) Wenn man unter die vorher angesprochene Einkommensgrenze fällt, dann braucht man sich auch nicht darum zu kümmern, was man alles von der Steuer absetzen kann - weil man dann ja gar nicht steuerpflichtig ist!
mfG, Christoph.