Servus,
Also man muss sich in Wien an die
MA50 wenden - über andere Bundesländer kann ich jetzt keine Auskunft geben.
Hab hier grad die "Zeitung" der Hochschülerschaft der TU, Ausgabe Frühling 2010 vor mir liegen wo drin steht (zusammengefsst)
Haushaltsgröße: Man darf nur für eine Wohnung die Wohnbeihilfe beantragen und sollten mehrere Personen im haushalt leben darf nur eine den Antrag für diese Wohnung stellen.
Wohnungsgröße: "angemessene Nutzfläche" beträgt für eine Person 50m², für 2 Personen 70m² und für jede weitere +15m². Sollte deine Wohnung größer sein besteht trotzdem Anspruch auf Beihilfe, sie wird allerdings gekürzt.
Haushaltseinkommen: alle Einkünfte (mit einigen wenigen Ausnahmen wie der Familienbeihilfe!) müssen ÜBER den foglenden Grenzen liegen: 1 Person: ~733€, 2 Personen (zusammen): 1099€
Sollte das Einkommen darunter liegen, bekommt man keine Beihilfe! (Das überrascht mich jetzt selbst etwas... Ich bezog schonmal Wohnbeihilfe - da bin ich durch wundersame Weise über den Betrag gekommen...)
Diese Grenze verringert sich für Personen welche das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben um 20%!Wohnungsaufwand: Auf der Homepage der Gemeinde Wien findet man angeblich eine detaillierte Auflistung (ich fand sie jetzt auf Anhieb nicht) diesbezüglich. Sollten die Kosten die Grenzen übersteigen so wird trotzdem eine Wohnbeihilfe ausbezahlt, allerdings vermindert. Siehe der folgende Link:
Online-Service der Stadt WienmfG, Christoph.