Hallo,
ich denke, mit 28 Jahren sollte man sich dann doch schon Gedanken über eine Absicherung im BU-Falle machen. Wenn sich erst einmal gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben, dürfte es mit einem BU-Schutz ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu spät sein.
Dass es zwischen den Anbietern keine großen Unterschiede gibt, würde ich nicht sagen. Manchmal entscheidet nur ein kurzer Satz oder eine andere Zahl in den Versicherungsbedingungen darüber, ob in einem bestimmten Fall eine BU-Rente gezahlt wird - oder nicht. Ein Beispiel hierfür wäre die "Zumutbare Einkommensminderung im Falle einer konkreten Verweisung". Wenn also die versicherte Person nach einer Berufsunfähigkeit eine andere, der bisherigen Ausbildung und Lebensstellung entsprechende Tätigkeit aufnimmt, dabei aber nur 75% des zuvor erzielten Einkommens bekommt, dann würde er
- von der Debeka wahrscheinlich keine BU-Rente erhalten, weil hier die zumutbare Einkommenseinbuße bedingungsgemäß mit 30% festgelegt ist;
- von der HUK nur eventuell eine BU-Rente erhalten, weil hier in den Versicherungsbedingungen keine zumutbare Einkommenseinbuße festgelegt ist (Unter Umständen müsste dann erst ein Gericht die zumutbare Einkommensminderung klären.);
- von anderen Anbietern (z.B. HDI, Alte Leipziger, LV von 1871) die BU-Rente erhalten, weil bei diesen Anbietern die zumutbare Einkommenseinbuße bedingungsgemäß mit 20% festgelegt ist.
Schon dieses kleine Beispiel zeigt, dass es wohl doch größere Unterschiede zwischen den angebotenen Tarifen gibt. Allerdings den generell besten Anbieter/Tarif gibt es nicht, es kommt immer auf die persönliche Situation und Wünsche der zu versichernden Person an. Übrigens zeigt dies ja auch der Vergleich, den Du als externen Link beigefügt hast. Grundsätzlich bin ich bei BU-Versicherungen ja gegen solche Beitragsvergleiche - aber da hier auch die Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden, gibt dieser schon einen sehr guten Überblick.
Erfahrungen kann ich Dir glücklicherweise nicht mitteilen. Aber ich lese immer wieder, dass man auf wirklich gute und klar formulierte Versicherungsbedingungen achten sollte. Diese kann man bei Notwendigkeit auch einklagen - mündliche Zusagen oder Versprechungen eines Vermittlers dagegen nicht.
Vielleicht kannst Du uns ja mitteilen, für welche Gesellschaft/welchen Tarif Du Dich entschieden hast.