Die Wiener Mindestsicherung kann ab 1. September 2010 beantragt werden. Sie ersetzt die bisherige Sozialhilfe. Neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs bietet sie auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung. Wer bisher nicht krankenversichert war, erhält zudem eine e-card und damit vollkommen gleichen Zugang bei Ärztinnen, Ärzten und in Spitälern.
Die Mindestsicherung wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die Dauerleistung wird weiterhin 14 Mal im Jahr zuerkannt. BezieherInnen der Mindestsicherung erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.
Für die Prüfung des Anspruchs auf Mindestsicherung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Ziele der Wiener Mindestsicherung
•Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
•Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Wer hat Anspruch?
Österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt wenn sie
•dauerhaft in Wien leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt) und
•ihr Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard liegt und
•ein unterschriebener Antrag auf Mindestsicherung vorliegt.
http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistu ... index.html