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Ausfall Flug - Entschädigung für Weiterflug?

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 BeitragVerfasst: So 9. Jul 2017, 18:00   
 

Registriert: Mi 7. Jun 2017, 11:27
Beiträge: 13
Hallo Forum, ich habe mal ein etwas "größeres" Anliegen zum Thema Geld sparen. Und zwar wollte ich eigentlich gestern von Frankfurt nach Malysia fliegen und habe auch super günstige Flüge ergattert. Allerdings ist mein Flug ausgefallen von Airberlin von Berlin nach Frankfurt. Somit konnte ich meinen Anschlussflug nicht bekommen.

Unter folgender Seite: https://www.refund.me/de/fluggesellscha ... rspaetung/ steht was von 200€ Erstattung da Inlandsflug. Die Frage ist aber, ob mir Airberlin nicht auch noch den Weiterflug nach Malaysia erstatten muss? Die Leute am Schalter meinten höflich, ich solle mich doch an den Kundendienst wenden. :evil:


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 BeitragVerfasst: Mi 25. Apr 2018, 13:10   
 

Registriert: Mi 25. Apr 2018, 13:01
Beiträge: 1
Die Fluggastrechte von den Reisenden sind in Europa geschützt. Die EU Fluggastrechte gelten – wie der Name es schon sagt – für alle Passagiere, die innerhalb der Europäischen Union starten sowie für alle, die in einem Drittland einen Flug antreten, der zu einem Flughafen in der Europäischen Union fliegt. Dabei muss die ausführende Fluggesellschaft ein europäisches Luftfahrtunternehmen sein. So steht es in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Doch wer hat im Fall einer Flugverspätung oder Flugannullierung schon Zeit und Muse, sich tiefer mit dem Thema Flugrecht auseinanderzusetzen? Egal ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise: Reiseunterbrechungen sind immer ärgerlich und Beschwerden schreibt auch niemand gerne. Hier https://myflyright.com/de/ sind die wichtigsten Punkte für solche Situationen zusammengefasst. Zudem bekommt man eine professionelle Beratung, wenn es sich um Flugrechte handelt.


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 BeitragVerfasst: Fr 20. Jul 2018, 12:01   
 

Registriert: Di 29. Mai 2018, 07:58
Beiträge: 5
Danke für die Tipps!


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 BeitragVerfasst: Do 10. Jan 2019, 12:50   
 

Registriert: Do 10. Jan 2019, 12:23
Beiträge: 3
Ja, mittlerweile gibt es, da glaube ich ein bestimmtes Recht, welch es diesen unternehmen erlauben, eine Entschädigung herauszuschlagen. Finde da eigentlich gut, so sind die Fluganbieter zu mehr Qualität "gezwungen"


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 BeitragVerfasst: Fr 8. Feb 2019, 11:45   
 

Registriert: Mo 4. Feb 2019, 16:14
Beiträge: 11
Der Link funktioniet ksm


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 BeitragVerfasst: So 19. Mai 2019, 01:43   
 

Registriert: Sa 17. Mär 2018, 12:14
Beiträge: 8
Hallo,

ich möchte Ihnen meine Erfahrungen mitteilen. Ich war letztes Jahr im Portugal und hatte einen verspäteten Flug und war zuerst sehr wütend, aber dann fiel mir ein, dass mein Freund mir sagte, dass man eine Entschädigung für einen verspäteten Flug bekommen kann. Online fand ich eine Agentur die sich damit befasst und auf deren Website habe ich über ihre Arbeit gelesen und sie beantragt. Vor ein paar Monaten haben sie mich angerufen, um mir zu sagen, dass sie meine Entschädigung erhalten haben.

Ich hatte nicht wirklich damit gerechnet, dass ich es doch kriege, aber sie haben es geschafft.


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 BeitragVerfasst: Mo 18. Nov 2019, 17:00   
 

Registriert: Mo 18. Nov 2019, 16:46
Beiträge: 1
Update: Inzwischen ist die eingangs gestellte Frage in der Rechtsprechung beantwortet.
Sofern der erste Flug, und der Anschlussflug im Rahmen einer einheitlichen Buchung gekauft wurden, muss die Fluglinie für die gesamte Verspätung bis zum Zielort haften.
Entscheidend ist dann also die Verspätung am Zielort. Das haben sowohl EuGH (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=134201&doclang=DE, als auch BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=96502&pos=0&anz=1) entschieden.

Weitere Infos zum Thema Fluggastrechte und Verspätungen findet man auch auf dieser Seite: https://www.financeandlife.de/fluggastrechte/


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 BeitragVerfasst: Fr 10. Jan 2020, 01:00   
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Registriert: Fr 10. Jan 2020, 00:18
Beiträge: 4
Hast du es auch versucht, sich der Fluggeselschaft zu melden? :)

_________________
Auf der "To do-Liste" sollte auch mal "Nichts Tun" ganz oben stehen.


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