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Umzug wegen Arbeit
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Autor:  Sparakuz [ Di 10. Mär 2020, 14:32 ]
Betreff des Beitrags:  Umzug wegen Arbeit

Hey,
ist schon mal jemand von euch wegen der Arbeit umgezogen?
Zur Zeit beschäftigt mich diese Frage sehr. Ich pendle jeden Tag knapp 100 km zur Arbeit. Am Anfang war es für mich auch kein Problem, aber inzwischen würde ich die halbe Stunde morgens doch lieber ausschlafen als im Auto zu verbringen. Wenn ich mir aber überlege welche Umzugskosten auf mich zukommen werden, dann grault es mir davor.

Was meint ihr, soll man den Schritt gehen oder lieber pendeln?

Autor:  Christoph [ Di 10. Mär 2020, 19:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Umzug wegen Arbeit

In ner halben Stunde 100km? Und das in der Rush hour? Respekt.

Autor:  ErichP [ Mi 11. Mär 2020, 16:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Umzug wegen Arbeit

Hallo an Alle,
hab mich auch gewundert wie man 100 km in 30 min schafft :P , vielleicht hat sich Sparakuz auch einfach nur verschrieben, oder er meint 100 km insgesamt, also Hin-und Rückfahrt.

Mal aber zu der Frage zurück. Wenn Deine familiäre Situation es zulässt, dann auf jeden Fall umziehen, ich meine es geht ja nicht nur um das Ausschlafen, Du wärst dann auch automatisch früher Zuhause.

Es werden natürlich Umzugskosten auf Dich zukommen, aber seit März 2020 gibt es höhere Umzugskostenpauschale , somit wird die Steuerlast gesenkt.

Wünsche Dir dann alles Gute für Deine Zukunft

Autor:  OnkelDragobert [ Fr 4. Dez 2020, 11:15 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Umzug wegen Arbeit

Hallo!

Die Frage wurde zwar schon vor längere Zeit gestellt, würde aber dennoch gerne einen Tipp bezüglich Jobbedingten Umzug geben. Vielleicht wird dieser dem einem oder anderem helfen, ein paar Euros zu sparen.

Wenn man jobbedingt in eine neue Wohnung umzieht, und für die Wohnungssuche einen Makler beauftragt, der hat Möglichkeit, die Maklerprovision als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Würde gerne eine Erläuterung hinzufügen:
"Als berufsbedingt wird ein Umzug betrachtet, falls die Angestellten an neue Standorte der Unternehmen versetzt werden oder eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten. Sparen die Arbeitnehmer aufgrund des Umzugs mindestens eine Stunde an Fahrzeit ein, wird das Vorhaben als Umzug aus beruflichen Gründen betrachtet. Falls Arbeitnehmer berufsbedingt eine Zweitwohnung am jeweiligen Arbeitsort anmieten, sind die finanziellen Aufwendungen ebenfalls steuerlich absetzbar."

Wer aus privaten Gründen umzieht, der kann die Kosten für das Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Serviceleistung von der Steuer abzusetzen.

Wünsche allen besinnliche und gesunde Weihnachtszeit.

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