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Eile ist geboten:Steuerfreibeträge neu beantragen
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Autor:  Comet [ Fr 7. Dez 2012, 15:44 ]
Betreff des Beitrags:  Eile ist geboten:Steuerfreibeträge neu beantragen

Eile ist geboten: Steuerfreibeträge neu beantragen

Steuerexperten raten Arbeitnehmern zu einer raschen Beantragung ihrer Steuerfreibeträge beim Finanzamt für das kommende Jahr. Beim Umstieg von der alten Lohnsteuerkarte auf Papier zum Jahreswechsel auf das neue elektronische Verfahren "werden die alten Freibeträge nicht mehr berücksichtigt", teilte der Softwaredienstleister Datev mit, dessen Anwendungen viele Steuerberater nutzen. Mit der Umstellung auf das papierlose Verfahren würden alle bisherigen Freibeträge "quasi auf Null zurückgestellt." Arbeitnehmer müssten diese deswegen neu beantragen.

Die Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung sollten "noch so schnell wie möglich" vor dem Jahreswechsel gestellt werden, sagte eine Datev-Sprecherin. Formulare gibt es beim Finanzamt oder auf den Internetseiten der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Anzugeben sind darin allgemeine Daten zur Person, zu Kindern, zum Einkommen, zu Werbungskosten oder etwa Sonderausgaben, wie Datev mitteilte. Nachdem die Anträge ausgefüllt eingereicht wurden, hinterlegt das Finanzamt demnach die Daten dann in seiner Datenbank und bestätigt diese dem Arbeitnehmer. Arbeitgeber können die Daten dann aus der Datenbank abrufen.

Kinderfreibeträge werden nach Angaben von Datev bis zum 18. Lebensjahr automatisch vermerkt und müssen nicht immer wieder aufs Neue beantragt werden. Bei Kindern über 18 Jahren, die vom Elternhaus noch wirtschaftlich unterstützt werden, müssten hingegen von Jahr zur Jahr erneut Freibeträge beantragt werden. Werden diese Kinder dann wirtschaftlich unabhängig, sollten Eltern entsprechende Freibeträge unverzüglich bei Finanzamt abmelden, riet Datev. Sonst drohten unter Umständen Rückzahlungen nach der Einkommensteuererklärung.

Künftig müssen Freibeträge nach Angaben von Datev wieder Jahr für Jahr beantragt werden. Im Übergangszeitraum 2011 und 2012, als das elektronische Verfahren noch nicht funktionierte, verlängerte sich die Gültigkeit der bisherigen Freibeträge demnach automatisch. Diese Regelung ende nun aber wieder, teilte Datev mit. Bereits früher mussten Freibeträge Jahr für Jahr neu beim Finanzamt beantragt und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Freibeträge können dafür sorgen, dass Arbeitnehmern monatlich ein höherer Nettolohn bleibt und nicht zu viel gezahlte Steuern erst nach der Steuererklärung und mit dem Einkommensteuerbescheid wieder zurückgezahlt werden. Freibeträge können etwa bei hohen Werbungskosten beantragt werden wie wegen weiter Fahrten zum Arbeitsplatz.

Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Steuerfreib ... 19646.html

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