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Dieses Jahr noch Steuern sparen

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 BeitragVerfasst: Fr 7. Dez 2012, 11:38   
 

Registriert: Fr 7. Dez 2012, 11:34
Beiträge: 2
Dieses Jahr noch Steuern sparen

Die Steuererklärung kann richtig Spaß machen - wenn man genügend Posten hat, die man absetzen kann. Auch wenn das Jahr schon fast gelaufen ist, gibt es noch Potenzial für Optimierung. Zumal es in den letzten Monaten einige interessante Urteile für Steuerzahler gab.

Jetzt schon an die nächste Steuererklärung denken - muss das sein? Es ist zumindest hilfreich. Denn wer nächstes Jahr vom Finanzamt möglichst viel Geld zurückbekommen will, der hat jetzt noch Handlungsspielraum. Mit den richtigen Ausgaben lässt sich die Steuerlast noch senken. In den letzten Monaten haben die Finanzgerichte zudem einige Urteile gefällt, die für Steuerzahler von Bedeutung sind.

Mehr Spielraum bei den Werbungskosten

Viele Leute müssen gar keine Steuererklärung abgeben. Aber die Mühe lohnt sich. Viele Leute müssen gar keine Steuererklärung abgeben. Aber die Mühe lohnt sich.

So etwa bei der doppelten Haushaltsführung: Die lässt sich steuerlich auch dann ansetzen, wenn der zweite Haushalt eine Wohngemeinschaft ist, hat der Bundesfinanzhof klargestellt. Und auch bei der Entfernung der Zweitwohnung vom Arbeitsplatz gibt es Zugeständnisse. Maßgeblich ist nicht unbedingt, ob die Wohnung näher an der Arbeit liegt, sondern dass der Arbeitsplatz von dort aus besser erreicht werden kann. Neben der Miete lassen sich bei der doppelten Haushaltsführung auch die Fahrtkosten ansetzen. Pro Woche erkennt der Fiskus eine Heimfahrt an. Mit den Ticketkosten beziehungsweise der Pauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer sprengen die Werbungskosten schnell die vom Fiskus vorgesehene 1000 Euro-Pauschale.

Auf mehr als 1000 Euro Werbungskosten kommt im Grunde jeder, der mehr als 13 Kilometer zur Arbeit pendelt - unabhängig vom jeweiligen Verkehrsmittel. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann für das häusliche Arbeitszimmer bis zu 1250 Euro geltend machen - allerdings nur, wenn es keinen Arbeitsplatz in der Firma gibt. Noch ist nicht entschieden, ob man den heimischen Telearbeitsplatz auch dann ansetzen kann, wenn man lediglich an zwei Tagen dort arbeitet, sonst aber im Büro sitzt.

Tablet vom Chef

Einfacher ist die Situation bei Arbeitsmitteln: Egal ob Rechner, Schreibtisch oder Aktentasche - alles, was nachweislich auch aus beruflichen Gründen gekauft wird, darf man in die Steuererklärung schreiben. Ist die berufliche und private Nutzung nicht genau zu trennen, geht das Finanzamt in der Regel großzügig von einer hälftigen Aufteilung aus - zumindest dann, wenn die Anschaffung zum jeweiligen Berufsbild passt. Bei hochwertigen Anschaffungen gibt es allerdings ein Problem: Die Abschreibung von Gütern, die mehr als 487 Euro kosten, muss auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Für Laptops etwa setzt der Fiskus in der AfA-Tabelle drei Jahre an. Wer sich im Dezember ein Gerät für 700 Euro kauft, kann davon für 2012 nur 19 Euro geltend machen. Kein Grund zur Eile also.

Besser, man lässt sich Arbeitsgerät gleich von der Firma kaufen. Seit Anfang 2012 dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern neben Computern oder Faxgeräten auch Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung überlassen. Und das steuer- und sozialabgabenfrei.

Helfen und helfen lassen

Auch jenseits der Werbungskosten gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, die Steuerlast zu senken. Wer sich großzügig zeigt, wird vom Fiskus belohnt, denn Spenden zugunsten mildtätiger, religiöser oder gemeinnütziger Zwecke lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Als Grenze gelten 20 Prozent der persönlichen Einkünfte. Spenden, die darüber hinausgehen, können aufs nächste Jahr "vorgetragen" werden.

Nicht nur helfen macht sich bezahlt. Auch wer fremde Hilfe in Anspruch nimmt, spart Steuern. Der Fiskus erkennt Handwerkerrechnungen von bis zu 6000 Euro an, davon werden 20 Prozent, also höchstens 1200 Euro, direkt von der Steuerlast abgezogen. Materialkosten werden allerdings nicht berücksichtigt. Wenn die Höchstgrenze schon fast ausgeschöpft ist und zum Ende des Jahres noch Handwerksaufträge anstehen, sollte man eine Teilzahlung vereinbaren, und den Rest der Rechnung erst im nächsten Jahr zahlen.

Nicht so geschickt lassen sich Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen verteilen. Hier sind die Höchstgrenzen aber auch deutlich großzügiger bemessen. Ob Putzkraft, Gärtner oder Babysitter: Lohnkosten von bis zu 20.000 Euro darf man angeben, wieder liegt der Steuerabzug bei 20 Prozent, also höchstens 4000 Euro. Auch wer Pflegekräfte beschäftigt, kann deren Löhne als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Für Eltern wirds einfacher

Für Eltern gibt es seit diesem Jahr eine interessante Neuregelung: Die können Kosten für die Kinderbetreuung nun auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben. Früher ging das nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn die Eltern berufstätig waren. Für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr können nun bis zu 6000 Euro für Babysitter, Kita oder Tagesmutter geltend gemacht werden. Zwei Drittel davon, also bis zu 4000 Euro, werden als Sonderausgaben abgezogen. Selbst die Fahrtkosten der Großeltern zur Enkelbetreuung lassen sich geltend machen, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied. Dafür sollte man einen schriftlichen Vertrag vorweisen. Wer den Höchstbetrag noch in diesem Jahr voll ausnutzen will, kann die Kosten für 2013 auch schon im Dezember bezahlen.

Außergewöhnliche Belastungen

Ob Krankheit, Pflegeheim oder künstliche Befruchtung - wer finanziell besonders beansprucht wird, kann das unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Kosten werden aber nur berücksichtigt, wenn eine bestimmte Höchstgrenze überschritten wird. Die wiederum hängt vom Einkommen und von der Zahl der Kinder ab. Eine Familie mit zwei Kindern muss beispielsweise bei einem Gesamteinkommen von 50.000 Euro einen Eigenanteil von drei Prozent, also 1500 Euro, tragen. Ausgaben, die darüber liegen, sind außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen Kosten für eine Beerdigung ebenso wie die für eine Adoption oder einen Scheidungsprozess, auch der Unterhalt an bedürftige Familienmitglieder kann als steuerlicher Härtefall gewertet werden. Hausbesitzer können Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn damit gesundheitsgefährdende Schäden am Eigenheim, etwa Hausschwamm oder Asbestbelastung, beseitigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden.

Außerdem fällt unter die außergewöhnlichen Belastungen alles, was medizinisch sinnvoll wäre, aber nicht von der Kasse übernommen wird. Das gilt für Kontaktlinsen, Augenlaser, Zahnersatz oder medizinische Hilfsmittel ebenso wie für logopädische Behandlungen oder Kuren (ein Attest vom Amtsarzt vorausgesetzt). Auch Praxisgebühren können außergewöhnliche Belastungen sein, ebenso die Zuzahlungen zu Arzneimitteln.

Wer fleißig Belege gesammelt hat, sollte also jetzt nachrechnen. In manchen Fällen lässt sich noch etwas drehen. Hat man etwa in diesem Jahr schon ein teures Implantat bekommen, lohnt es sich vielleicht auch noch, im Dezember die ohnehin fällige neue Brille anzuschaffen. Plant man dagegen schon fürs kommende Jahr hohe Investitionen, dann verschiebt man am besten wenn möglich auch die anderen Anschaffungen.

Quelle: http://www.teleboerse.de/nachrichten/do ... 54301.html


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 BeitragVerfasst: Mi 23. Jul 2014, 16:49   
 

Registriert: Sa 12. Jul 2014, 21:01
Beiträge: 30
He veilen Dank für die tollen und wertvollen Hinweise. Da kann ich echt noch was dabei lernen.


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 BeitragVerfasst: Fr 29. Aug 2014, 16:41   
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Registriert: Fr 29. Aug 2014, 14:48
Beiträge: 10
Wow vielen Dank für die Informationen. Ich muss das gleich mal meinen Mann zeigen, ob wir das noch etwas zusätzlich absetzen können...

_________________
Das Schönste, was der Junge seinem Mädchen sagen kann, ist: "Schatz, das nächste Mädchen, das ich lieben werde, wird unsere Tochter sein!


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 BeitragVerfasst: Sa 13. Sep 2014, 17:30   
 

Registriert: Mi 16. Jul 2014, 20:41
Beiträge: 37
hui, gute Tipps! aber da ändert sich ja Jahr für Jahr etwas dran..


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 BeitragVerfasst: Mo 11. Mai 2015, 10:52   
 

Registriert: Mo 11. Mai 2015, 10:39
Beiträge: 4
Hallo,

die Tipps finde ich sehr hilfreich!
Wie verhält es sich eigentlich mit den so genannten Vorsorgeaufwendungen?
Auf der Seite von Cosmosdirekt ist zu lesen, dass die Beiträge für die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Wie hoch können die Ersparnisse dadurch ausfallen, und unter welchen Bedingungen lassen sich Vorsorgeaufwendungen dieser Art steuerlich absetzen? In diesem Punkt bräuchte ich noch Infos ...

MfG,
Niles


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 BeitragVerfasst: Fr 15. Mai 2015, 15:05   
 

Registriert: Mo 27. Apr 2015, 16:34
Beiträge: 7
Super Tipps, danke! Ich bin eig. sehr fit in dem Bereich, aber da habe ich noch mal was gelernt :D


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