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wohnbeihilfe http://www.geldsparforum.com/viewtopic.php?f=15&t=5 |
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Autor: | jaack [ Di 20. Apr 2010, 11:00 ] |
Betreff des Beitrags: | wohnbeihilfe |
ich bin seit kurzem student und bewohne eine kleine einzimmerwohnung, die aber nicht gerade billig ist. mit förderungen kenn ich mich nicht so wirklich aus. kann mir vielleicht jemand einen tipp geben, was ich genau beantragen kann und wo ich das machen muss? vielen dank |
Autor: | Christoph [ Di 20. Apr 2010, 15:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wohnbeihilfe |
Servus, Also man muss sich in Wien an die MA50 wenden - über andere Bundesländer kann ich jetzt keine Auskunft geben. Hab hier grad die "Zeitung" der Hochschülerschaft der TU, Ausgabe Frühling 2010 vor mir liegen wo drin steht (zusammengefsst) Haushaltsgröße: Man darf nur für eine Wohnung die Wohnbeihilfe beantragen und sollten mehrere Personen im haushalt leben darf nur eine den Antrag für diese Wohnung stellen. Wohnungsgröße: "angemessene Nutzfläche" beträgt für eine Person 50m², für 2 Personen 70m² und für jede weitere +15m². Sollte deine Wohnung größer sein besteht trotzdem Anspruch auf Beihilfe, sie wird allerdings gekürzt. Haushaltseinkommen: alle Einkünfte (mit einigen wenigen Ausnahmen wie der Familienbeihilfe!) müssen ÜBER den foglenden Grenzen liegen: 1 Person: ~733€, 2 Personen (zusammen): 1099€ Sollte das Einkommen darunter liegen, bekommt man keine Beihilfe! (Das überrascht mich jetzt selbst etwas... Ich bezog schonmal Wohnbeihilfe - da bin ich durch wundersame Weise über den Betrag gekommen...) Diese Grenze verringert sich für Personen welche das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben um 20%! Wohnungsaufwand: Auf der Homepage der Gemeinde Wien findet man angeblich eine detaillierte Auflistung (ich fand sie jetzt auf Anhieb nicht) diesbezüglich. Sollten die Kosten die Grenzen übersteigen so wird trotzdem eine Wohnbeihilfe ausbezahlt, allerdings vermindert. Siehe der folgende Link: Online-Service der Stadt Wien mfG, Christoph. |
Autor: | Dagobert [ Fr 23. Apr 2010, 11:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wohnbeihilfe |
super antwort christoph danke, hat mir auch geholfen |
Autor: | kasparov [ Fr 2. Jul 2010, 19:37 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wohnbeihilfe |
Christoph hat geschrieben: Servus, Also man muss sich in Wien an die MA50 wenden - über andere Bundesländer kann ich jetzt keine Auskunft geben. Hab hier grad die "Zeitung" der Hochschülerschaft der TU, Ausgabe Frühling 2010 vor mir liegen wo drin steht (zusammengefsst) Haushaltsgröße: Man darf nur für eine Wohnung die Wohnbeihilfe beantragen und sollten mehrere Personen im haushalt leben darf nur eine den Antrag für diese Wohnung stellen. Wohnungsgröße: "angemessene Nutzfläche" beträgt für eine Person 50m², für 2 Personen 70m² und für jede weitere +15m². Sollte deine Wohnung größer sein besteht trotzdem Anspruch auf Beihilfe, sie wird allerdings gekürzt. Haushaltseinkommen: alle Einkünfte (mit einigen wenigen Ausnahmen wie der Familienbeihilfe!) müssen ÜBER den foglenden Grenzen liegen: 1 Person: ~733€, 2 Personen (zusammen): 1099€ Sollte das Einkommen darunter liegen, bekommt man keine Beihilfe! (Das überrascht mich jetzt selbst etwas... Ich bezog schonmal Wohnbeihilfe - da bin ich durch wundersame Weise über den Betrag gekommen...) Diese Grenze verringert sich für Personen welche das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben um 20%! Wohnungsaufwand: Auf der Homepage der Gemeinde Wien findet man angeblich eine detaillierte Auflistung (ich fand sie jetzt auf Anhieb nicht) diesbezüglich. Sollten die Kosten die Grenzen übersteigen so wird trotzdem eine Wohnbeihilfe ausbezahlt, allerdings vermindert. Siehe der folgende Link: Online-Service der Stadt Wien mfG, Christoph. weiss du zufällig ob man dort auch persönlich vorsprechen kann und obs so ne art beratung gibt oder geht das alles nur über internet?? |
Autor: | Christoph [ Sa 3. Jul 2010, 21:16 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: wohnbeihilfe |
Die zuständige Behörde (Moment, richtig wäre "zuständiges Magistrat") ist diese: Zitat: Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) Gruppe Wohnbeihilfe 19., Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle Zimmer 227 Einreichungen aus den Bezirken 1.-15.: Ebene 2 Einreichungen aus den Bezirken 16.-23.: Ebene 3 Fahrplanauskunft Telefon: +43 1 4000-74880 Fax: +43 1 4000-99-74896 Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr Zusätzlich: Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr Der Antrag kann in der Wohnbeihilfestelle per Post oder per Telefax eingebracht werden. Wobei der Antrag dort mit hoher Wahrscheinlichkeit aufliegt oder eben doch im Online-Portal heruntergeladen werden muss, hier: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/wbh-sd103.pdf (PDF) Zu meinem vorigen beitrag ergänzend noch der Hinweis auf die erforderlichen Nachweise: Welche Dokumente ihr genau braucht erfahrt ihr hier: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/wohnbeihilfe/unterlagen.html Viel Erfolg - auf dass euch der Häupl auch was abdrückt mfG, Christoph. |
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