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Mindestsicherung

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 BeitragVerfasst: Di 28. Sep 2010, 10:34   
 

Registriert: Mo 27. Sep 2010, 15:09
Beiträge: 4
Die Wiener Mindestsicherung kann ab 1. September 2010 beantragt werden. Sie ersetzt die bisherige Sozialhilfe. Neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs bietet sie auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung. Wer bisher nicht krankenversichert war, erhält zudem eine e-card und damit vollkommen gleichen Zugang bei Ärztinnen, Ärzten und in Spitälern.

Die Mindestsicherung wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die Dauerleistung wird weiterhin 14 Mal im Jahr zuerkannt. BezieherInnen der Mindestsicherung erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.

Für die Prüfung des Anspruchs auf Mindestsicherung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.



Ziele der Wiener Mindestsicherung
•Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
•Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Wer hat Anspruch?
Österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt wenn sie

•dauerhaft in Wien leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt) und
•ihr Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard liegt und
•ein unterschriebener Antrag auf Mindestsicherung vorliegt.

http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistu ... index.html


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 BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2010, 14:39   
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Registriert: Di 20. Apr 2010, 10:56
Beiträge: 178
da haben wirs schon, probleme bei der ausbezahlung der mindestsicherung.
die waren anscheinend nicht auf so einen andrang eingestellt. tja, wenns geld gratis gibt, dann wirds chaotisch :twisted:
:arrow: Mindestsicherung mit Anlaufschwierigkeiten


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 BeitragVerfasst: Sa 23. Okt 2010, 21:36   
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Registriert: Do 2. Sep 2010, 16:13
Beiträge: 50
jaack hat geschrieben:
da haben wirs schon, probleme bei der ausbezahlung der mindestsicherung.
die waren anscheinend nicht auf so einen andrang eingestellt. tja, wenns geld gratis gibt, dann wirds chaotisch :twisted:
:arrow: Mindestsicherung mit Anlaufschwierigkeiten



Jaja, das war ja wohl klar.
Aber ich muss dir eins sagen Jaack, ich hab mir das alles mal durchgelesen. Ich hab keine Ahnung ob ich da auch reinfalle, aber Ansuchen kost nix. Ich werd einfach mal ansuchen. Mehr als das sie mich ablehnen, kann mir eh nicht passieren. Und genau das werden sich viele denken. Wenn es schon so ein Sozialsystem gibt dann wäre es fast schon kriminell, wenn man das nicht "ausnutzt". Dieses Wort hat einen etwas seltsamen Beigeschmack, aber anders kann man das fast nicht ausdrücken. Selber schuld, wer nicht ansucht.


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 BeitragVerfasst: Di 19. Apr 2011, 14:10   
 

Registriert: Di 19. Apr 2011, 14:05
Beiträge: 4
Hallo,
weiss vielleicht wer, wie genau die Bedingungen sind wenn man da einen Antrag stellt bezüglich den Vermögensverhälltnissen?
Ich hab doch keinen Bock, denen alles so bis ins Detail mitzuteilen... Da muss man doch ziemlich genau angeben, was man besitzt!? Die leuchten auf gut deutsch in deinen Arsch rein.... :? Auto, Wohnung, Konto, Sparbuch, etc... was genau muss man wie richtig angeben? Prüfen die das nach???


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 BeitragVerfasst: Mi 20. Apr 2011, 13:38   
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Registriert: Mi 20. Apr 2011, 13:19
Beiträge: 2
Wohnort: Österreich und die ganze Welt
Die Mindestsicherung bedeutet im Vergleich zur Sozialhilfe eine massive Verschlechterung, da nun verstärkt Daten mit anderen Behörden ausgetauscht werden und auch die Zusammenarbeit mit dem AMS verstärkt wird. Nun sollen Sanktionen durch das AMS mehr oder weniger automatisch auf die Minisicherung durchschlagen. Allerdings gilt weiterhin das Allgemeine Verwaltungsrecht, auch wenn die MA 40 einstweilen sich wenig darum kümmert. Andererseits gibt es die Möglichkeit, gegen Bescheide zu berufen, und darüber entscheidet nun der UVS, wo einiges möglich ist.

Daten die die MA 40 auf jeden Fall erhält:
  • Alle in der Wohnung gemeldeten Personen via Zentralmelderegister
  • Gemeldete KfZ via Innenministerium
  • Daten von der Sozialversicherung
  • Daten vom Finanzministerium

Daten über Sparbücher erhält die MA 40 allerdings noch nicht, ebenso alles was nicht schon in anderen Datenbanken gespeichert ist.

Wir betreuen einen Fall, wo ein Auskunftsbegehren nach Datenschutzgesetz gemacht wurde. Die Auskunft ist sehr mager, wir werden die Datenschutzkommission einschalten müssen und das wird wohl ein paar Monate dauern, bis wir wissen, was da datenmäßig wirklich passiert.

Unsere Kritik an der Minisicherung und erste Tipps unter:

http://www.aktive-arbeitslose.at/mindestsicherung bzw. http://www.mindestischerung-wien.at (einstweilen nur der Unterordner erster Domain, daher keine Grafik ;-))

Wir freuen uns jedenfalls über konkrete Erfahrungsberichte und geben gerne, so weit wir können, erste Hilfe. Das von der SPÖ ohne Begutachtung (alle Bundesländer außer Wien ....) durchgepeitschte Wiener Mindestsicherungsgesetz ist eines der schlechtesten in Österreich und so wie alle lässt es viel zu viel offen ....


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 BeitragVerfasst: Mi 18. Mai 2011, 15:51   
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Registriert: So 18. Apr 2010, 11:30
Beiträge: 99
AKTIVE ARBEITSLOSE hat geschrieben:
Die Mindestsicherung bedeutet im Vergleich zur Sozialhilfe eine massive Verschlechterung, da nun verstärkt Daten mit anderen Behörden ausgetauscht werden und auch die Zusammenarbeit mit dem AMS verstärkt wird.


genau das ist das problem bei der ganzen sache. anstatt den wirklich bedürftigen ohne wenn und aber zu helfen, wird man einem kontrollzwang unterworfen. traurig, wie weit es gekommen ist... :x


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